Impressum
Informationspflicht laut § 5 TMG.

Hajo Blachnik
Friedberger Landstraße 114,
60316 Frankfurt,
Deutschland

Tel.: 069 44 76 49
E-Mail: hajo.blachnik@wirkungskompetenz.expert

Berufsbezeichnung: Trainer, Coach, Vortragsredner

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=321198978 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratung und Training

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Berater und Trainer Hajo Blachnik (nachfolgend Berater genannt) und dem/der Coachee/Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Trainee das generelle Angebot des Beraters, die Beratung und das Training in beruflichen und privaten Umfeld (Training/Coaching/Beratung) annimmt.

3) Der Berater ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen, trainieren und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstleistungsvertrags

1) Der Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Trainee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung und Schulung anwendet. Der Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Trainees entsprechen, sofern der/die Trainee hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Trainees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Beratungs- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Trainees.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Beraters

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde.

2) Die angewendeten Methoden der Beratung dienen der Erweiterungen der Perspektiven und Möglichkeiten, die der Coachee eigenverantwortlich umsetzen kann.

Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Berater, genießen die Coachees/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.

§ 4 Mitwirkung des Coachees/Trainees

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.

3) Der Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coache die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.

Auch der/die Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

§5 Honorierung des Beraters

1) Der Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Berater/Trainer und dem/der Trainee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in den Angeboten des Beraters aufgeführt sind.. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind nach jedem Termin von dem/der Coachee innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.
Onlinetermine sind im Voraus zu entrichten.

3) Vereinbarte Termine müssen im Bedarfsfall mindestens 48 Stunden vor dem Termin storniert werden.    Bei kurzfristigen Absagen von weniger als 48 Stunden gilt der Termin als gehalten. Eine Rückerstattung eines Teilbetrages wegen nicht genommener Beratung oder Training ist bei ermäßigten Preisen, wie bei 10 Stunden Paketen, nicht möglich.

4) Eventtickes sind beim Onlinekauf vom Widerrufrecht ausgeschlossen. Im Falle eines live online Trainings in kleinen Gruppen oder Seminaren die der Berater veranstaltet bietet der Berater aus Kulanzgründen folgende Regelung an. Bei Absagen bis 14 Tage vor dem Termin erstattet er 50% des Betrages. Danach ist der Betrag auch bei nicht Anwesenheit bzw. Teilnahme zu 100% fällig und wird nicht erstattet.

5) Termine, die von Seiten des Beraters abgesagt werden müssen, werden dem/der Trainee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Trainee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Trainer und Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

6) Wird ein Beratung- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

§ 6 Vertraulichkeit der Beratung bzw. Trainings

1) Der Berater behandelt die Daten des/der Coachee/Trainee vertraulich und erteilt  Auskünfte bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee zustimmen wird.

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung  persönliche Angriffe gegen den Berater oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Der Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der/die Coachee oder Auftraggeber ein detailliertes Protokoll über die Beratung bzw. das Training verlangt, erstellt der Berater dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungs- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.